Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Agentur TAKTZEIT GmbH.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ab sofort für alle Leistungen,
es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich
vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis
auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte.
Im Folgenden wird die Agentur TAKTZEIT GmbH - Marketing Kommunikation
als „Agentur
TAKTZEIT“ bezeichnet.
1. Angebot und Preise
Sämtliche von der Agentur TAKTZEIT abgegebenen Angebote sind freibleibend.
Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch die Agentur
TAKTZEIT werden diese für die Agentur TAKTZEIT verbindlich. Die Preise verstehen
sich ausschließlich zuzülich Mehrwertsteuer. Falls nicht anders beschrieben, beziehen
sich die Preisangaben auf folgende Voraussetzungen:
a) Abgebildete Logos und Zeichen werden vom Auftraggeber als fertige verarbeitungsfähige
Lithos oder Daten (nach Möglichkeit Vektordaten) zur Verfügung gestellt.
b) Bei Fotoaufnahmen wird die freie und pünktliche Anlieferung aller zu fotografierenden
Materialien, Ausstattungen und Accessoires vorausgesetzt.
c) Alle Fotokalkulationen eines Werbeträgers beziehen sich auf eine Durchführung
an einer Location innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Leistungsaufwand
von einem Arbeitstag, sofern nicht anders in der jeweiligen Leistungsbeschreibung
angegeben.
d) Sämtliche Lithoarbeiten sind ohne zusätzliche Bildbearbeitung und
ohne Freistellung kalkuliert.
e) Postgebühren werden zum Selbstkostenpreis gesondert weiter berechnet.
Zusatzvereinbarungen werden extra berechnet. Ein entsprechendes Angebot wird dem
Auftraggeber vorab zur Genehmigung vorgelegt.
2. Auftragserteilung
Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge,
wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in der
Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich
und können nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners
geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten
hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt
auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die
Ursache dafür nicht durch die Agentur TAKTZEIT zu vertreten ist.
Die Schaltzusagen für alle Medien werden für die Agentur TAKTZEIT erst
dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch
die betreffenden Werbeträger vorliegt.
3. Verpackungs- und Versandkosten
Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung
an die Agentur TAKTZEIT trägt der Auftraggeber die Fracht- u. Portokosten
frei Haus an die Agentur TAKTZEIT.
4. Nutzungsrecht
Der Auftraggeber nutzt die von der Agentur TAKTZEIT erbrachten Leistungen ausschließlich
für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen
vorher schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen vertraglich
geregelt sein. Konzepte, Strategien und Systeme, die von der Agentur TAKTZEIT
erbracht wurden, werden immer nur für ein juristisch selbständiges Unternehmen
erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss
gesondert vertraglich geregelt sein.
5. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird,
ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen
ab dem Datum der Rechnung rein netto fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten,
so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2 % über dem jeweiligen
Lombardsatz der Dt. Bundesbank berechnet werden, sofern von der Agentur TAKTZEIT
nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Die Agentur TAKTZEIT kann für
alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes berechnen.
Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.
6. Gewährleistung
Die von der Agentur TAKTZEIT erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den
Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse
und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers
zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der Auftraggeber
stellt die Agentur TAKTZEIT von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern
die anspruchsauslösende Leistung von der Agentur TAKTZEIT auf den vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
Die Agentur TAKTZEIT legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse,
Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem innerhalb einer von der
Agentur TAKTZEIT vorgegebenen angemessenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen
oder sofort zu korrigieren sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten,
ohne daß dies vorher mit der Agentur TAKTZEIT schriftlich abgestimmt wurde,
haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.
Mängel an den Leistungen der Agentur TAKTZEIT müssen sofort nach Kenntnisnahme
schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht außerhalb des kaufmännischen
Verkehrs bei nicht offensichtlichen Mängeln. Unabhängig von der jeweiligen
gesetzlichen Regelung hat die Agentur TAKTZEIT das Recht, Leistungen nachzubessern.
Erst nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
des Auftraggebers wieder auf.
7. Haftung
Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet
die Agentur TAKTZEIT bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden
Auftrages. Weitergehende Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus
Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie
weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Im kaufmännischen
Verkehr sind darüber hinaus Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
und Verzug ausgeschlossen. Im nichtkaufmännischen Verkehr sind sie auf die
Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt.
Der vorstehende Ausschluss und die vorstehende Begrenzung der Haftung entfallen,
sofern die Agentur TAKTZEIT Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten
hat. Im kaufmännischen Verkehr hat die Agentur TAKTZEIT den Vorsatz und die
grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten, soweit
deren Verschulden nicht die Hauptinhalte des Vertrages betrifft. In den übrigen
Fällen ist im kaufmännischen Verkehr die Haftung für grobe Fahrlässigkeit
auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden der Höhe
nach begrenzt.
Die Agentur TAKTZEIT übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen
und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt
der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.
8. Konkurrenzausschluss
Die Agentur TAKTZEIT akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss
und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte
und Hersteller tätig zu werden.
9. Datenschutz
Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Unterlagen und Informationen wird die Agentur TAKTZEIT im Rahmen der für
Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sichergestellt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist Standort der Agentur TAKTZEIT.
11. Eigenwerbung
Der Auftraggeber erteilt der Agentur TAKTZEIT mit dem Auftrag ausdrücklich
das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für
die Eigenwerbung zu verwenden.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. ©
2004 – 2011 - TAKTZEIT GmbH - Marketing Kommunikation.
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